In der „Süddeutschen Zeitung“ vom 3. Mai 2011 beschreibt Brömmling, warum die Aushebelung des § 181, wie bei den meisten Stiftungen der Fall, zwar gesetzlich zulässig, nicht aber immer ratsam ist.
Aushebelung des § 181 nicht immer empfehlenswert für Stiftungen
6. Mai 2011