Was darf Satire im Stiftungswesen?

15. Februar 2015

„Was darf Stiftungssatire“, fragt Brömmling in seiner aktuellen Kolumne im StiftungsManager. „Darf man sich überhaupt despektierlich über die verdienten Persönlichkeiten, die verdienenden Personen und die dienenden Persönchen äußern, die sich in der Welt der Stiftungen bewegen?“ Immerhin war der StiftungsManager, damals noch als Rechtshandbuch für Stiftungen, eine der ersten Publikationen im Stiftungswesen und wohl das erste Loseblatt-Periodikum überhaupt, die Humor bewies. Denn Brömmling berichtet dort seit sieben Jahren in jeder Nachlieferung mit klar zu vernehmendem ironischen Unterton über „Neues aus der Stiftungsszene“. In seinen zweitätigen Schreibwerkstatt, die Brömmling regelmäßig anbietet, rät er im Zweifel von allzu viel Humor ab. Bei der Frage aber, ob Satire im Stiftungswesen einen Platz hat, stößt Brömmling auf ein erstaunliches Verwandtschaftsverhältnis: „Was die Funktion des Stachels im Fleisch, des Unruhestifters angeht, in diesem Bezug ist Satire die kleine, freche Schwester der Stiftung, die meist als erwachsene Dame daherkommt. Und wenn die kleine Schwester die große schonen würde, das käme bei den anderen aber gar nicht gut an.“ Das ist noch nicht die Schlusspointe. Die gibt es wie die ganze Kolumne beim Verlag Dashöfer im Abonnement und auf Nachfrage beim Kolumnisten selbst.

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